Teckel des Jahres

Zu Ehren der "Teckel des Jahres" des Landesverbandes Nord e.V. habe ich diese Seite auf meiner HP ergänzt.

2019

Schacht s Deern

2018

Schacht s Celha

2017

Anna von der Buschkate

2016

Jamnik s Ivo Olsen

2015

Bella Block vom Eikenbrook

2014

Bax vom Grabstedter Grund

2013

Schacht s Ben

2012

Ronja von der Buschkate

2011

Elvis vom Ringshof FCI

2010

Betzy von der alten Sägerei

2009

Walter aus der Probstei

2008

Nisseband s Itris

2007

Anna vom Ringshof

2006

Tobias vom Roggenhof

2005

Pirat aus der Inselstadt Ratzeburg

2004

Otter aus der Inselstadt Ratzeburg

2003

Nerz aus der Inselstadt Ratzeburg

2002

Belton s Borsti

2001

Hurtig vom Ulmengrund

2000

Dietrich vom Geestmoor

1999

Griesche vom Roggenhof

1998

Luigi vom Roggenhof

1997

Jack vom Roggenhof

1996

Schliefer vom Roggenhof

1995

Printe vom Hog Steak

1994

Lehmann vom Roggenhof

1993

Gyris vom Passmoor

1992

Carlos vom Roggenhof

1991

Iik vom Passmoor

1990

Quicke vom Strootbachtal

1989

Quanta vom Passmoor

1988

Abo von der Tuchler Haide

1987

Ginster vom Steffelslamm

1986

Jurle vom Passmoor

1985

Tessa vom Passmoor

Richtlinien zur Vergabe des Wanderpreises „Teckel


Richtlinien zur Vergabe des Wanderpreises "Teckel des Jahres"

1. Stifter des Wanderpreises: Frau Erica Conrad, Klein Rönnau

2. Der Wanderpreis kann nur an Mitglieder des DTK vergeben werden, die einer Gruppe innerhalb des Landesverbandes Nord e.V. angehören.

3. Der Wanderpreis kann für einen Teckel nur einmal vergeben werden, der zum Zeitpunkt der Verleihung leben muss. Der Teckel muss in dem Kalenderjahr, für das der Wanderpreis vergeben werden soll, im Eigentum eines Mitgliedes einer der Gruppen des Landesverbandes gewesen sein. Die Vergabe kann nur einmal jährlich, nach Möglichkeit anlässlich der ordentlichen Generalversammlung des Landesverbandes Nord e.V., erfolgen.

4. Anträge zur Vergabe des Wanderpreises sind mittels Formblatt beim Vorsitzenden des Landesverbandes Nord e.V. spätestens am 31. Januar eines Jahres unter Beifügung der abgelichteten Ahnentafel (Vorder- und Rückseite) einzureichen.

5. Der jeweilige Teckel muss folgende Voraussetzungen erfüllen: a) eine Spurlautarbeit mit mindestens 94 Punkten, b) die Formwertnote vorzüglich auf einer Katalogschau.

6. Der Teckel muss in dem Kalenderjahr, für das der Wanderpreis vergeben werden soll, mindestens eine der in Ziffer 7 aufgeführten Leistungen erreicht haben. Leistungen, die nach dem 31.12. erreicht oder durch den DTK oder den VDH oder die F.C.I. anerkannt wurden, können erst für das folgende Kalenderjahr gewertet werden. Der Wanderpreis ist zu vergeben für den Teckel mit der errechneten Höchstpunktzahl. Bei Punktegleichheit rangieren Hündinnen vor Rüden, ältere vor jüngeren Teckeln und Kleinteckel vor Normalteckeln.


7. Der Teckel des Jahres wird wie folgt festgestellt:

7.1 Gebrauchsarbeit

7.1.1 Erreichte Höchstpunktzahl für die Leistungszeichen Sp, St, WaS, SchwhK, SchwhKF, SchwhK/40, Vp oder IntVp, VpoSp, KSchlH und KSpN. Jugendprüfungen können bei höherer Punktzahl herangezogen werden. Für das Leistungszeichen BhFK (Ausland) werden angerechnet - beim Arbeitswert gut 100 Punkte, - beim Arbeitswert genügend 50 Punkte. Für das Leistungszeichen BhFK/95 werden 50 Punkte angerechnet. Für die bestandene Schweißprüfung ohne Richterbegleitung werden angerechnet: mit 5 Verweiserpunkten 100 Punkte, mit 4 Verweiserpunkten 80 Punkte, mit 3 Verweiserpunkten 60 Punkte, mit 2 Verweiserpunkten 40 Punkte.

7.1.2 Je 100 Punkte für die Leistungszeichen Sw, SwF, StiJ, SchwhN, BhN (F), BhN (D), BhN (W), BhN (M), ESw und SauN

7.1.3 Je 100 Punkte für die Eintragung in das Gebrauchsteckelstammbuch (Gebrauchsteckel-buch) und für ein CACIT (bei mehreren CACIT jedoch nur einmal) sowie für die erfolgreiche Teilnahme an der Bundessieger-Suche (I., II. oder III. Preis).

7.1.4 Je 200 Punkte für den Titel "Gebrauchssieger" (GS), "Internationaler Arbeitschampion" (IACh) und "Bundessuchensieger" (BSs).

7.2 Formbewertungen

7.2.1 Für die höchste Platzierung auf einer Katalogschau mit dem Formwert vorzüglich / 100 Punkte mit dem Formwert vorzüglich, IV. Preis / 150 Punkte mit dem Formwert vorzüglich, III. Preis / 200 Punkte mit dem Formwert vorzüglich, II. Preis/ 250 Punkte mit dem Formwert vorzüglich, I. Preis / 300 Punkte

7.2.2 50 Punkte für eine Anwartschaft oder eine Reserveanwartschaft auf den Titel "Deutscher Champion (VDH)" (VDH-ChA oder VDH-ChA-Res.). Bei mehreren Anwartschaften jedoch nur einmal.

7.2.3 Je 100 Punkte für den Titel "Landessieger" (LS), für den Titel "WUT-Weltsieger-Rüden" (WUT-WWW oder WUT-WS) und für den Titel "WUT-Weltsieger-Hündinnen" (WUT-WWW oder WUT-WS), für eine Anwartschaft oder Reserveanwartschaft auf den Titel "Deutscher Champion" (CAC oder CAC-Res.) und für eine Anwartschaft oder Reserveanwartschaft auf den Titel "Internationaler Schönheitschampion" (CACIB oder CACIB-Res.). Erreicht ein Teckel die hier genannten Voraussetzungen mehrfach, wird die Punktzahl nur einmal vergeben.

7.2.4 Je 200 Punkte für die Titel "Klubsieger" (KS), "Bundessieger" (BS), "Europasieger (FCI)" (ES FCI), "Europasieger (VDH)" (ES VDH), "Weltsieger" (WS), "Deutscher Champion (VDH)" (D-Ch VDH), "Deutscher Champion" (D-Ch DTK) und "Intern. Schönheitschampion" (C.I.B. oder ISchCh) und "Intern. Ausstellungschampion" (C.I.E.), "WUT-Ausstellungschampion" (WUT-Ch) sowie für den Titel "Champion of Champions" (Ch of Ch).

7.2.5 Für die in der Jugendklasse erzielten Formbewertungen, Titel und Titelanwart- schaf-ten (einschl. Reserveanwartschaften) sowie für die in der Veteranenklasse erzielten Titel und Anwartschaften (einschl. Reserveanwartschaften) erhält der Teckel jeweils die Hälfte der in den Ziffern 7.2.1 bis 7.2.3 angegebenen Punktzahlen.
8. Die vorstehenden Richtlinien wurden ursprünglich vereinbart zwischen der Stifterin des Wan-derpreises und dem Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Nord.

9. Der Wanderpreis kann erstmals für das Jahr 1985 vergeben werden.

10. Der Wanderpreis verbleibt im Eigentum des Landesverbandes Nord e.V. im DTK.

11. Der Wanderpreis wurde von der Stifterin beschafft; sie trug auch die dabei entstehenden Kosten. Die Kosten für die zu fertigenden Anhängeplaketten trägt der Landesverband Nord e.V. Zusammen mit dem Wanderpreis erhält die Erringerin oder der Erringer eine geschmackvolle Urkunde im verglasten Bilderrahmen. Die Kosten hierfür trägt der Landesverband Nord e.V.

12. Die vorstehenden Richtlinien wurden vom Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Nord in seiner Sitzung am 29. Mai 1985 in Neumünster genehmigt. Sie wurden geändert gem. Vorstandsbe-schluss vom 21. Januar 1989, vom 30. November 1991 und vom 18. November 1992 sowie gemäß Beschlüssen des Erweiterten Vorstandes des Landesverbandes Nord e.V. vom 03. März 2001, vom 03. März 2002 und vom 05. März 2011.